Corona Hygiene- und Infektionsschutzregeln
für Theorie und praktischen Unterricht
In den Fahrschulräumen gelten folgende Regeln:
- mit Verdacht auf Corona-Infektion oder sonstige Anzeichen von Erkältungskrankheiten dürfen unsere Räume nicht betreten werden. Die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu kommen besteht immer über E-Mail oder Telefon
- es muss eine Mund-Nasenmaske getragen werden die auch innerhalb der Fahrschule nicht abgenommen werden darf
- der Mindestabstand von 1,50 m muss vor der Fahrschule genauso in den Fahrschulräumen eingehalten werden
- in unseren aufgestellten Desinfektionsspendern müssen nach betreten des Raumes sofort die Hände desinfiziert werden
Für die praktischen Ausbildung gelten folgende Regeln:
Klasse A (Zweiradklassen)
- keine Ausbildung bei Erkrankung
- nur mit kompletter eigener Motorradschutzkleidung
- Ausbildung beginnt bei der Motorradgarage in Weissach
Klasse B/BF17
- keine Ausbildung bei Erkrankung
- nur mit „eigener“ Mund-Nasenmaske möglich
- Hände vor dem Einsteigen desinfizieren (Desinfektionsmittel hat der Fahrlehrer/-in)
- Ausbildungsbeginn und Ende an der Fahrschule
Allgemeine Schutzmaßnahmen:
- Spuckschutz an der Anmeldung und am Lehrerschreibtisch
- Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich
- kein Händeschütteln nur ein „Lächeln“
- minimierte Schülerzahl in den Räumen, Abstandsregel 1,50 m
- regelmäßiges Lüften und desinfizieren der Räume und Kraftfahrzeuge